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Gelockertes Geoblocking auf Reisen: Was die neuen Streaming-Regeln bedeuten

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Jetzt ist es offiziell: Auch der EU-Ministerrat hat die neuen Streaming-Regeln bestätigt. Sie gelten von 2018 an. Hier erfahrt ihr, was das konkret heißt.

Streaming wird künftig ein Stück freier. Am Donnerstag hat der EU-Ministerrat einen Kompromiss besiegelt, der ungerechtfertigtes Geoblocking bei Internetdiensten beenden soll. Vorausgegangen war eine Abstimmung des EU-Parlaments. Der Entwurf für eine Verordnung zur „grenzüberschreitenden Portabilität“ bezahlter Streaming-Inhalte sieht vor, dass EU-Bürger ihre Online-Abonnements für Filme, Musik, Sportevents, E-Books oder Games künftig auch auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten nutzen können. Die Bestimmungen treten im ersten Quartal 2018 direkt in Kraft und brauchen nicht erst in nationale Gesetze umgewandelt werden.

Streaming: Geoblocking aufgelockert, jedoch bleibt grundsätzliche Kritik bestehen

Netflix und andere Streamingdienste können ab 2018 ohne Einschränkung im EU-Ausland weitergeschaut werden. (Foto: Daniel Krason/Shutterstock)

Was zunächst hervorragend klingt, löst bei Kritikern trotzdem nur wenig Grund zur Freude aus: Wie lange die Online-Inhalte in den Mitgliedstaaten abrufbar sind, definiert der Gesetzgeber nämlich nicht. Die Rede ist von „zeitweilig“ – darunter sollen Urlaubsreisen sowie temporäre Studien- und Geschäftsaufenthalte fallen. Die Verordnung gilt zudem nur für kostenpflichtige Streaming-Dienste. Öffentlich-rechtliche Sender, die über Rundfunkgebühren bezahlt werden, können selbst entscheiden, ob sie Inhalte unter vergleichbaren Bedingungen freigeben. Einer Yougov-Umfrage zu Folge hätten bereits 13 Prozent der Deutschen schon einmal ihr kostenpflichtiges Abo eines Streaming-Dienstes im EU-Ausland nicht nutzen können.

Das grundsätzliche Geoblocking-Problem ist dadurch also nicht gelöst, da EU-Bürger weiterhin nur Programme nutzen können, die in ihrem Land angeboten werden. Zudem müssen Anbieter wie Amazon, Netflix, iTunes, Maxdome, Sky Go oder Spotify nun „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen, um den hauptsächlichen Wohnort eines Nutzers und seine Rechte zu überprüfen. Das ginge vor allem über eine elektronische Identifizierung, für die Zahlungsdetails, Steuerinformationen, Postanschriften sowie IP-Adressen herangezogen werden könnten. Die Unternehmen müssen ihre Kunden zwar darüber informieren, welche Verifikationsverfahren sie einsetzen, und für einen angemessenen Datenschutz sorgen. Datenschützer sehen das trotzdem eher kritisch.

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